Versicherungstipps rund um`s Fahrrad

Diebstahlversicherungfahrraddiebstahl

Ihr Fahrrad kann über Ihre Hausratversicherung versichert werden. Kommt es zu Schaden, weil der Hausrat durch eine der versicherten Gefahren (z.B. Feuer, Sturm, Leitungswasser, Blitz, Vandalismus) in Mitleidenschaft gezogen wird, wird Ihnen der Schaden ersetzt. Das heisst, dass die Versicherung Ihr Fahrrad ersetzt, wenn sie auch den restlichen Hausrat ersetzt. Der Ersatz erfolgt zum Neuwert!

Gegen Diebstahl muss Ihr Fahrrad in der Hausratversicherung  extra versichert werden. Ist dies der Fall, wird bei einem Diebstahl des Fahrrades, der Verlust bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl ist in der Regel ein festgelegter Prozentsatz der Hauptversicherungssumme.

Beispiel:  Die Hausratversicherungssumme beträgt 50.000 Euro

             Fahrraddiebstahl wäre bis zu 10 % der Versicherungssumme eingeschlossen.

             Dann würden bei einem versicherten Diebstahl bis zu 5.000 Euro für die gestohlenen Räder
             gezahlt, maximal natürlich der Wert (Neuwert) der Räder.

Achtung Sicherheitsvorkehrungen, wie “Abschließen” sind Pflicht! Auch ist zu beachten, zu welchen Zeiten das Fahrrad versichert ist. In der Regel endet der Versicherungsschutz für Fahrräder, die sich außerhalb eines abgeschlossenen Gebäudes befinden, um 22.00 h, auch wenn sie selbst abgeschlossen sind. Unbedingt Versicherungsbedingungen beachten!


Haftpflicht

Sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie einen anderen schädigen. Dies ist im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab. Eine solche Versicherung sollte jeder haben, ob Fahrradfahrer oder nicht. Wer jedoch häufiger mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, benötigt sie um so dringender!

Wichtig!!! Die Teilnahme an Radveranstaltungen (Radrennen aber auch RTFs) ist in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert!
Es gibt jedoch einige Versicherer, die dieses Risiko abdecken. Dies ist wichtig, wie ein Unfall aus unserem verein zeigte:

Bei einer RTF fuhr man relativ schnell hintereinander um den Windschatten zu nutzen. Durch eine Unachtsamkeit kam ein vorderer Fahrer zu Fall. Die dahinter fahrenden Fahrer hatten keine Chance zum Ausweichen und stürzten ebenfalls. Gesamtschaden: mehrere Tausend Euro.
Verursacher war der zuerst gestürzte Fahrer und damit nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig!


Unfallversicherung

Ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht so einfach sagen. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist natürlich einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, als derjenige, der zuhause im Sessel sitzt. unfall

Für den Fall das etwas passiert sollte deshalb auch Versicherungsschutz bestehen. Aber:

Der Versicherungsschutz kann nicht nur durch eine private Unfallversicherung erlangt werden. Viel sinnvoller ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sollte heute eigentlich jeder Berufstätige haben, weil die Ansprüche an die gesetzliche Versicherung sehr gering geworden sind.
Diese Versicherung erbringt die Leistungen nicht nur bei einem Unfall sondern auch bei einer krankheitsbedingten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.

Eine private Unfallversicherung kann diesen Versicherungsschutz also allenfalls ergänzen.

Wichtig ist eine private Unfallversicherung allerdings für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben wollen oder haben können (Kinder, Rentner, Personen mit Vorerkrankungen...). Für sie ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu empfehlen (nicht nur für`s Radfahren)!

Unsere Vereinsmitglieder sind im Rahmen ihrer Vereinsaktivitäten (aber auch nur da) in einer Verbandsunfallversicherung versichert.

Wünschen Sie weitere Informationen, sprechen Sie uns einfach an!  info@welldorf.de